|
|||
Der Energieausweis ist ein Dokument, das private und öffentliche Gebäude in Hinblick auf ihren Energieverbrauch bewertet. Der Sinn dieser Verordnung liegt sowohl in der Möglichkeit des regionalen und bundesweiten Vergleichs als auch in der Schaffung von mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Jeder potentielle Hauskäufer soll sich so umfassend darüber informieren können, wie viel Strom das Gebäude für die Raumheizung und die Wasserbereitung verbraucht und wie viel Heizwärme möglicherweise durch Ritzen und andere Schwachstellen der Wärmeisolierung nach außen verloren gehen. Die ausschlaggebende Information auf diesem Ausweis soll also die "Energieeffizienzklasse" sein, wie es schon z.B. bei Waschmaschinen oder Klimaanlagen längst Praxis ist. Bei Inkrafttreten dieser EnEV-Regelung im nächsten Jahr ist man als Bauherr oder Eigentümer verpflichtet, sowohl bei Erstellung als auch bei Änderung oder Erweiterung eines bestehenden Gebäudes einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Im Immobilienhandel ist ein Verkäufer auf Verlangen des Kunden verpflichtet, diesen Ausweis vorzulegen. Bei der für die Ausstellung notwendigen Untersuchung des Gebäudes mittels thermographischer Messungen oder durch den sogenannten Blower-Door-Test geht eine Beratung des Kunden einher, wo sich eventuelle Schwachstellen (Freie Energie) befinden und wie sie sich beseitigen lassen. Insgesamt darf dies aber nur durch qualifiziertes Personal geschehen, das bei der deutschen Energieagentur (dea) registriert ist.
Plastikkarten drucken - Inventaretiketten - Etikettendrucker |
|||